Mitgliedschaft
Bitte beachten Sie: Derzeit nehmen wir keine neuen Mitglieder ohne direkten Wohnungsbezug auf.
A. Mitgliedschaft
Die Voraussetzung für die Anmietung einer Genossenschaftswohnung ist der Beitritt und die Einzahlung eines Geschäftsanteils von EUR 520,00.
Bei Abgabe der Beitrittserklärung ist einmalig ein Eintrittsgeld von EUR 30,00 zu entrichten. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung übernimmt das Mitglied die Verpflichtung zur sofortigen Einzahlung eines Geschäftsanteils über EUR 520,00.
Vor Mietvertragsunterzeichnung sind weitere Anteile (Mietkautionscharakter) in Abhängigkeit der Größe der zukünftigen Wohnung fällig. Die Wohnungsangebote finden Sie hier . Bei den jeweiligen Angeboten ist die Gesamtsumme der notwendigen Genossenschaftsanteile ausgewiesen.
B. Rendite
Auf das jeweilige Geschäftsguthaben kann eine Dividende ausgeschüttet werden. Diese wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Basis ist stets die Höhe des Geschäftsguthabens zu Beginn des Vorjahres. Eine unterjährige Aufstockung des Geschäftsguthabens führt erst im Folgejahr zur Dividendenberechtigung.
C. Kündigung
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens kann satzungsbedingt erst nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
D. Wohnungsbauprämie
Nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes kann eine Wohnungsbauprämie für das Geschäftsguthaben beantragt werden.
Stand: 01.08.2025